Der Beklagte ist, nachdem er die Revision gegen das Urteil der fünften Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 7. Mai 2021 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels verlustig.
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das genannte Urteil des Landgerichts Saarbrücken im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung in der Hauptsache und wegen weitergehender Zinsen als fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.138,12 € vom 13. April 2019 bis 18. Juli 2019 und aus 387,71 € vom 19. Juli 2019 bis 11. Dezember 2019 zurückgewiesen worden ist, und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 3. Juli 2020 in diesem Umfang geändert und wie folgt neu gefasst:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|