I. VG Köln - Urteile vom 06.04.1972 - 7 K 1806/70 u.a.,
II. OVG Nordrhein-Westfalen - Urteile vom 25.03.1974 - III A 953/72 u.a.,
Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an die Festsetzung im Bebauungsplan; Merkmale der Herstellung; Teilweise fehlende Widmung; Verjährung
BVerwG, Urteil vom 21.01.1977 - Aktenzeichen IV C 84.74; IV C 85.74; IV C 86.74; IV C 87.74; IV C 88.74; IV C 89.74; IV C 90.74; IV C 91.74; IV C 92.74
DRsp Nr. 1996/15949
Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an die Festsetzung im Bebauungsplan; Merkmale der Herstellung; Teilweise fehlende Widmung; Verjährung
1. Sieht in der Erschließungsbeitragssatzung die Verteilungsregelung vor, daß sich in Industriegebieten das Maß der baulichen Nutzung generell nur nach zwei Vollgeschossen bestimmt, so genügt das nicht den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG.2. Ein besonderer Beitragsverteilungsmaßstab für Sondergebiete kann in einem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.3. Zustimmung des Eigentümers der Straßenfläche zur Widmung und Besitzüberlassungsverträge (als Alternativen zum gemeindlichen Eigentumserwerb an den Straßenflächen) sind keine rechtmäßigen Herstellungsmerkmale.4. Daß ein Teil einer einheitlichen Erschließungsanlage noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, hindert die Entstehung der Beitragspflicht, wenn nicht die Gemeinde den gewidmeten Teil im Wege der Abschnittsbildung abrechnen darf und abrechnet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.