Der Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 152 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragstellerinnen je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Antragstellerinnen begehren die vorläufige Außervollzugsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 152.
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