I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. Februar 2024 - M 10 K 21.6540 - wird geändert.
Der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2021 (Az. KVR III/15BI Ost) wird dahingehend geändert, dass mit ihm eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 3.159,00 Euro festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt 27 Prozent und die Beklagte 73 Prozent der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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