Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 17. Juli 2019 - M 28 K 18.1741 - wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 13.078,03 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, weil die innerhalb der Begründungsfrist des §
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