I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariellem Vertrag vom Juni 1991 ein unter Denkmalschutz stehendes, mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück. Im Erdgeschoss des gemischt genutzten Grundstücks befand sich eine Gaststätte. Die Wohnungen im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss (OG) waren in den Streitjahren 1991 und 1992 durchgängig vermietet. Die Wohnung im Dachgeschoss (DG; viertes OG) wurde nach Umbau und Erweiterung um 20 qm im Spitzboden ab dem 1. September 1992 vermietet.
In Absprache mit der Denkmalschutzbehörde nahm der Kläger in den Jahren 1991 bis 1993 umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten vor. Folgende Arbeiten wurden durchgeführt:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|