1. | Zur Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist nach § |
2. | Zu dem Antrag unter I. Die Durchbrechung des Primärrechtsschutzes kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise betroffenen Interessen sowie des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens die nachteiligen Folgen einer Verzögerung einer Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung die damit verbundenen Vorteile überwiegen (§ |
3. | Zur Antragsbegründung Besondere Antragsvoraussetzungen, wie z.B. gem. §§ |
4. | Zu den Rechtsanwaltsgebühren Bei einem Antrag nach § |
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