BVerwG - Beschluss vom 21.08.2018
4 BN 44.17
Normen:
BauGB § 13a Abs. 1 S. 4; BauGB § 215 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2018, 1982
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 05.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 N 16.1308

Erlass der Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Berücksichtigung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - Aktenzeichen 4 BN 44.17

DRsp Nr. 2018/13638

Erlass der Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Berücksichtigung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. September 2017 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller zu 1 und die Antragsteller zu 2 und 3 als Gesamtschuldner tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 13a Abs. 1 S. 4; BauGB § 215 Abs. 1 S. 2;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen genügt, ist sie jedenfalls unbegründet.