Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Mai 2019 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 7. November 2018 sind wirkungslos.
Die Klägerin und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
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