BGH vom 22.10.1981
VII ZR 142/80
Normen:
BGB § 633 ;
Fundstellen:
BauR 1982, 66, 67

Erlöschen des Vorschußanspruchs nach Durchführung der Mängelbeseitigung

BGH, vom 22.10.1981 - Aktenzeichen VII ZR 142/80

DRsp Nr. 1996/14364

Erlöschen des Vorschußanspruchs nach Durchführung der Mängelbeseitigung

Der Vorschußanspruch erlischt, wenn die Mängelbeseitigung durch einen Drittunternehmer durchgeführt ist und von ihm abgerechnet wurde.

Normenkette:

BGB § 633 ;

Hinweise:

Ebenso: BGHZ 110, 205 = DRsp I (138) 578 a = BauR 1990, 358 = NJW 1990, 1475; OLG Koblenz, NJW-RR 1990, 981, 982: Es besteht dann nur noch ein Kostenerstattungsanspruch. Prozessual kann der Kläger einem Unterliegen im Prozeß nur durch Erklärung der Erledigung der Hauptsache entgehen.

Fundstellen
BauR 1982, 66, 67