Errechnung der Vergütung bei einem Einheitspreisvertrag
BGH, vom 04.02.1965 - Aktenzeichen VII ZR 100/63
DRsp Nr. 1996/15245
Errechnung der Vergütung bei einem Einheitspreisvertrag
Wird dem Bauunternehmer aufgrund seines Angebotes mit den darin enthaltenen Einheitspreisen und dem daraus errechneten Gesamtbetrag der Auftrag erteilt, ist der Bauunternehmer nur an die Einheitspreise gebunden; die Höhe der Positionsbeträge und damit der Gesamtkosten ergibt sich aus dem später durch Aufmaß zu ermittelnden Umfang der Einzelleistungen.