Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 1. Februar 2022 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Streitwertbeschwerde entscheidet, soweit das Verwaltungsgericht ihr nicht abgeholfen und sie dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt hat (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. §
Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € nicht übersteigt (§
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