OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.12.2001
3 A 3126/99
Normen:
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 2; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1; BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 4 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DVBl 2002, 644
HGZ 2002, 404
NVwZ-RR 2002, 414
ZKF 2003, 85

Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnung eines zwischen zwei Fahrstraßen aus zwei Teilstrecken bestehenden Wohnwegs; Überlappung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2001 - Aktenzeichen 3 A 3126/99

DRsp Nr. 2009/18372

Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnung eines zwischen zwei Fahrstraßen aus zwei Teilstrecken bestehenden Wohnwegs; "Überlappung"

Ein Wohnweg, der auf 80 m Länge zwischen zwei Fahrstraßen verläuft, ist insgesamt als ein Wohnweg i.S. v. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abzurechnen ohne Rücksicht darauf, dass er wegen der Vorgaben des Bauordnungsrechts aus zwei je 50 m langen Teilstrecken "zusammengesetzt" ist, die sich in seiner Mitte "überlappen".

Normenkette:

BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 2; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1; BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 4 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger wurde als Eigentümer eines Wohnhausgrundstücks zu Erschließungsbeiträgen für zwei Anbaustraßen und einen Wohnweg herangezogen. Seine Klage auf Teil-Aufhebung hatte in erster Instanz Erfolg, wurdejedoch in der Berufungsinstanz abgewiesen.

II.