VGH Bayern - Urteil vom 11.06.2002
6 B 97.2354
Normen:
BauGB § 127; EAE 85/95;
Fundstellen:
DVBl 2002, 1417
KStZ 2003, 38
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 17.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen RO 11 K 96.1901

Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn

VGH Bayern, Urteil vom 11.06.2002 - Aktenzeichen 6 B 97.2354

DRsp Nr. 2009/18391

Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn

Ein fahrbahnbegleitender erhöhter und befestigter, aber nur rund 50 cm breiter Seitenstreifen kann die Sicherheit von Fußgängern nicht gewährleisten und deshalb nicht als Gehweg gewertet werden.

I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Juni 1997 werden die Bescheide der Beklagten vom 11. September 1995 aufgehoben.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

III. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.

IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 127; EAE 85/95;

Gründe:

I.

Der Kläger ist Eigentümer des bebauten Grundstücks FlNr. ... (Crayerstr. ...) sowie der ebenfalls bebauten, eine wirtschaftliche Einheit bildenden FlNrn. ... und ... (Albrecht-Dürer-Straße *). Alle Grundstücke liegen nördlich der Ludwig-Richter-Straße zwischen der Albrecht-Dürer-Straße und der Crayerstraße.