VG München, vom 08.08.1975 - Vorinstanzaktenzeichen M 348 II 74
VGH Bayern, vom 25.05.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 105 VI 75
Erschließungsfunktion von Randsteinen; Unzulässigkeit einer Kostenspaltung
BVerwG, Beschluß vom 07.02.1977 - Aktenzeichen IV B 138.76
DRsp Nr. 2009/19399
Erschließungsfunktion von Randsteinen; Unzulässigkeit einer Kostenspaltung
Randsteine dürfen nicht selbständig im Wege der Kostenspaltung abgerechnet werden, weil sie, um eine Erschließungsfunktion zu erfüllen, erst in Ergänzung des Gehsteiges oder der Fahrbahn zu einer abspaltbaren Teileinrichtung gerechnet werden können (ebenso wie Beschluß vom 26. November 1976 - BVerwG IV B 117.76 - ).
Normenkette:
BBauG § 127 Abs. 3;
Gründe:
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