Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 12 693 € festgesetzt.
Die auf §
1. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das Berufungsurteil von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (§
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