BVerwG - Beschluss vom 19.12.2018
4 B 6.18
Normen:
BauNVO § 16 Abs. 3 Nr. 1; BauNVO § 19 Abs. 4 S. 2; BauNVO § 23;
Fundstellen:
ZfBR 2019, 275
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 25.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3S 153/17

Ersetzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche; Berücksichtigung der zulässigen Stellplätze und ihrer Zufahrten bei der Ermittlung der Grundfläche

BVerwG, Beschluss vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 4 B 6.18

DRsp Nr. 2019/1629

Ersetzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche; Berücksichtigung der zulässigen Stellplätze und ihrer Zufahrten bei der Ermittlung der Grundfläche

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 12 693 € festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 16 Abs. 3 Nr. 1; BauNVO § 19 Abs. 4 S. 2; BauNVO § 23;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das Berufungsurteil von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).