VGH Bayern - Beschluss vom 28.07.2020
15 ZB 20.470
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 20645
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 21.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 19.521

Erteilung eines Bauvorbescheids unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Bestimmen der überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen

VGH Bayern, Beschluss vom 28.07.2020 - Aktenzeichen 15 ZB 20.470

DRsp Nr. 2020/13089

Erteilung eines Bauvorbescheids unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Bestimmen der überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen einen der Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid und die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "B* ... ..." unter Ersetzung ihres Einvernehmens.