VGH Bayern - Beschluss vom 06.05.2021
9 ZB 19.2469
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 17.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 K 17.1230

Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung ihres Wohnhauses

VGH Bayern, Beschluss vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 19.2469

DRsp Nr. 2021/8200

Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung ihres Wohnhauses

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung ihres Wohnhauses sowie die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung W ... Ihren dahingehenden Bauantrag vom 22. Januar 2015 lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 13. September 2017 ab. Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Oktober 2017 abgewiesen. Zur Begründung wurde u.a. ausgeführt, dass sich der geplante Anbau an das bestehende Gebäude nicht in die nähere Umgebung einfüge, weil er zum Entfallen des derzeit noch vorhandenen Doppelhauscharakters führe. Mit Ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

II.

Der zulässige Antrag bleibt ohne Erfolg. Die allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen nicht vor.