Die aufschiebende Wirkung der Klage
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 60.825,- Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin hat Erfolg.
Die im Rahmen des §
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