Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beigeladene zu 1. trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die nicht erstattungsfähig sind.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 985.676,25 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Beigeladenen zu 1. auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die Berufung ist gemäß §
1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (Zulassungsgrund nach §
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