OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.05.2021
1 LB 12/15
Normen:
LBO § 66 S. 1 und S. 3; LBO § 73 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 23.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 123/10

Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch Schweinemastbetriebe; Fehlende Rücksichtnahme auf Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe durch das Wohnbauvorhaben

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 1 LB 12/15

DRsp Nr. 2021/9185

Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch Schweinemastbetriebe; Fehlende Rücksichtnahme auf Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe durch das Wohnbauvorhaben

Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch Schweinemastbetriebe. Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes trotz unzumutbarer Geruchsemissionen (Urteil v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -) ist ein unzumutbaren Geruchsimmissionen ausgesetztes Wohnbauvorhaben wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nicht genehmigungsfähig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 23.10.2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 sind erstattungsfähig. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2 sind nicht erstattungsfähig.