Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
Die Kläger begehren die Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück FlNr. ..., Gemarkung O ... Der Beklagte lehnte den Vorbescheidsantrag ab. Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Vorhabengrundstück liege im Außenbereich und beeinträchtige jedenfalls die natürliche Eigenart der Landschaft.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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