VGH Bayern - Beschluss vom 04.05.2021
1 ZB 19.1901
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 22.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 29 K 17.1437

Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen

VGH Bayern, Beschluss vom 04.05.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 19.1901

DRsp Nr. 2021/8194

Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 25.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2;

Gründe

Die Kläger begehren die Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück FlNr. ..., Gemarkung O ... Der Beklagte lehnte den Vorbescheidsantrag ab. Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Vorhabengrundstück liege im Außenbereich und beeinträchtige jedenfalls die natürliche Eigenart der Landschaft.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor bzw. wurden nicht dargelegt.