Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung von zuletzt drei Wohngebäuden.
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