Auf die Beschwerde des Beklagten wird die durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück - 3. Kammer - vom 19. Oktober 2022 erfolgte Streitwertfestsetzung geändert.
Der Streitwert des Klageverfahrens
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwertes durch das Verwaltungsgericht hat Erfolg.
Die Klägerin hat am 29. April 2021 Klage (Az.:
den Bescheid vom 17. März 2021 - gemeint ist wohl der 26. März 2021 - aufzuheben und
2.den Beklagten zu verpflichten, ihr den durch die von dem Beklagten verfügten Betriebsschließungen aufgrund des sog. "ersten Lockdowns" entstandenen Schaden in Höhe von 40.998,96 EUR zzgl. Zinsen [...] zu zahlen.
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