VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 30.03.2023
13 S 3646/21
Normen:
DüV § 13a Abs. 1 S. 1; GKG § 52 Abs. 1;

Festsetzung des Streitwerts eines Normenkontrollantrags gegen die Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2023 - Aktenzeichen 13 S 3646/21

DRsp Nr. 2023/5135

Festsetzung des Streitwerts eines Normenkontrollantrags gegen die Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten

Für die Festsetzung des Streitwerts eines Normenkontrollantrags gegen die Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 DüV können die Empfehlungen in den Nummern 29.2 und 9.8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechend herangezogen werden.

Tenor

Der Streitwert wird auf 60.000,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

DüV § 13a Abs. 1 S. 1; GKG § 52 Abs. 1;

Gründe

Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 1 und § 39 Abs. 1 GKG i. V. m. der Empfehlung in Nummer 9.8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen; abgedruckt z. B. in Schoch/Schneider, VwGO, unter § 163) in entsprechender Anwendung.