Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 2. Kammer - vom 17. Januar 2023 zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgewiesen worden ist, ist unzulässig.
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