Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht zur Prüfung der Ausführungsunterlagen
BGH, vom 25.11.1976 - Aktenzeichen II ZR 209/75
DRsp Nr. 1998/2460
Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht zur Prüfung der Ausführungsunterlagen
Die Vertragsklausel: »Alle Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, die volle Verantwortung für die Betriebsssicherheit der technischen Anlage und für alle Mängel, die nach dem neuesten Stand der Technik zu vermeiden waren, hat der Auftragnehmer« bestehen keine rechtlichen Bedenken.