Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Oktober 1974 aufgehoben.
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 09. November 1973 wird zurückgewiesen.
Auch die Kosten der Berufung und der Revision fallen den Klägern zur Last.
Von Rechts wegen
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