Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2022 wird auf Kosten der Betroffenen zurückgewiesen, die auch die notwendigen Auslagen des Bundeskartellamts zu tragen haben.
Der Gegenstandswert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 2.180.000 € festgesetzt.
|
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|