Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 2. Kammer (Einzelrichterin) - vom 16. Juni 2021 wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich gegen einen dem Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid für den Neubau einer SB-Autowaschanlage und einer Staubsaugerstation zur Autopflege.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|