Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
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