BVerwG - Urteil vom 08.10.1976
IV C 76.74
Normen:
BBauG § 130 Abs. 2 S. 2; BBauG § 131 Abs. 1;
Fundstellen:
BayVBl 1977, 409
BRS 37 Nr. 85
BRS 37 Nr. 100
Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 17
DÖV 1977, 218
MDR 1977, 430
ZMR 1977, 223
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 26.09.1972 - Vorinstanzaktenzeichen AN 823 - I/72
VGH Bayern, vom 04.07.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 178 VI 72

Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des Erschließungsaufwands; Straßenteil in einem abgesenkten Trog

BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - Aktenzeichen IV C 76.74

DRsp Nr. 1996/15952

Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des Erschließungsaufwands; Straßenteil in einem abgesenkten "Trog"

1. Ob die Gemeinde zu einer Erschließungseinheit alle Erschließungsanlagen zusammenfaßt, die sie wegen ihrer besonderen funktionellen Verbindung zusammenfassen dürfte, oder ob sie die Bildung der Erschließungseinheit auf einige dieser Anlagen beschränkt, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen. 2. In den beitragsfähigen Erschließungsaufwand dürfen in der Regel die Kosten auch solcher Teilstrecken einbezogen werden, an denen nicht angebaut werden kann (hier: Straßenteil in einem abgesenkten "Trog"), soweit diese Teilstrecken für die ordnungsgemäße Erschließung des Erschließungsgebietes erforderlich sind, zumal dann, wenn ihre Länge im Verhältnis zur Länge aller zur Erschließungseinheit zusammengefaßten Erschließungsanlagen nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Normenkette:

BBauG § 130 Abs. 2 S. 2; BBauG § 131 Abs. 1;

Gründe:

I.