Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin,
gemäß §
ist zulässig, aber unbegründet.
I. Die Antragstellerin hat ihr Antragsrecht entgegen der Auffassung der Beigeladenen nicht verwirkt.
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