Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Beigeladene hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Beigeladene erstrebt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Januar 2018, mit dem auf Antrag des Klägers, eines anerkannten Naturschutzverbands, die zugunsten des Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamts T... vom 30. Dezember 2016, geändert durch Bescheid vom 4. April 2017, erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage aufgehoben wurde.
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