Gewährleistung beim Verkauf einer Eigentumswohnung
BGH, vom 05.11.1981 - Aktenzeichen VII ZR 5/81
DRsp Nr. 1997/2259
Gewährleistung beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Die Gewährleistungsansprüche des Erwerbers von Wohnungseigentum richten sich auch dann nach dem Werkvertragsrecht, wenn der Veräußerer das Bauwerk zunächst für sich selbst errichtet und schon bis auf einige Kleinigkeiten fertiggestellt und sogar schon einige Monate bewohnt hat.