Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 31. Mai 2021 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - insoweit unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 31. Mai 2021 - und für das Rechtsmittelverfahren auf jeweils 15.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Wohnung zur Terminwohnung, in der Prostitution betrieben wird.
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