Bei Baustreitigkeiten, außergerichtlich und gerichtlich, stehen Tatsachen im Vordergrund. Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob der Auftragnehmer seine Leistung vollständig und mangelfrei erbracht hat, und dabei wiederum spielt der Zustand eines Gegenstands, nämlich eines bestimmten Bauvorhabens, die zentrale Rolle. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass selbst bei "Baufachleuten" weitestgehend unbekannt ist, dass die
Auch sonst wären einvernehmliche Tatsachenfeststellungen oft hilfreich. Daneben kommt die Vereinbarung von Schiedsgutachten in Betracht (siehe dazu die entsprechenden Abschnitte im Teil 12, Außergerichtliche Streitbeilegung).
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