Die Satzung des Antragsgegners über die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum B-Stadt - Weiterentwicklung Windenergie - ist unwirksam.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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