Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage vom 29. August 2022 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
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