OLG Bamberg - Urteil vom 06.11.2019
8 U 73/19
Normen:
BGB § 280; StGB § 263 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 675/18

Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen GebrauchtwagensFehlende Drittbereicherungsabsicht

OLG Bamberg, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen 8 U 73/19

DRsp Nr. 2020/1518

Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens Fehlende Drittbereicherungsabsicht

Beim Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens sind die Voraussetzungen für eine Drittbereicherungsabsicht nicht gegeben und ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB scheitert an einer fehlenden Eigen- oder Drittbereicherungsabsicht.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 21.03.2019, Az. 21 O 675/18, wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 21.03.2019, Az. 21 O 675/18, abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

III.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

V.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280; StGB § 263 Abs. 1;

Entscheidungsgründe

I.

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche wegen des Einbaus einer in ihrem Fahrzeug ursprünglich eingebauten Software, welche die Stickoxidwerte (NOx) auf dem Prüfstand zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte optimiert, geltend.