BGH vom 12.02.1981
VII ZR 208/80
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
NJW 1981, 1218

Kenntnis vom Schlusszahlungsvermerk bei Anbringung auf dem Überweisungsträger

BGH, vom 12.02.1981 - Aktenzeichen VII ZR 208/80

DRsp Nr. 1998/2429

Kenntnis vom Schlusszahlungsvermerk bei Anbringung auf dem Überweisungsträger

Die Vorbehaltsfrist beginnt erst nach Ablauf des Tages, an dem der Überweisungsträger dem Auftragnehmer zugeht und dieser von dem Schlußzahlungsvermerk Kenntnis nehmen kann. Das Datum der Gutschrift der Schlußzahlung auf dem Konto des Auftragnehmers ist nicht maßgeblich.

Normenkette:

VOB/B § 16;
Fundstellen
NJW 1981, 1218