VGH Bayern - Beschluss vom 20.05.2021
9 ZB 19.2504
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 07.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 19.607

Erteilung einer Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses

VGH Bayern, Beschluss vom 20.05.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 19.2504

DRsp Nr. 2021/9093

Erteilung einer Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung, insbesondere zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss seines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung M* ...