Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung, insbesondere zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss seines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung M* ...
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