OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 09.12.2019
10 A 2815/17
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2267/16

Klage auf Erteilung eines Vorbescheids betreffend die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit u.a. eines Schafstalls mit Gerätehalle und der Erweiterung einer befestigten Hoffläche

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2019 - Aktenzeichen 10 A 2815/17

DRsp Nr. 2020/659

Klage auf Erteilung eines Vorbescheids betreffend die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit u.a. eines Schafstalls mit Gerätehalle und der Erweiterung einer befestigten Hoffläche

1. Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfordert, dass der vorhabenbedingte Eingriff in den Außenbereich einem auf Dauer angelegten Betrieb zuzurechnen ist, dem das Vorhaben dienen soll. Die Frage, ob sich ein landwirtschaftlicher Betrieb als auf Dauer lebensfähig erweist, ist anhand einer Prognose zu beantworten. Notwendig ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.