Von den Kosten des übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärten Rechtsstreits tragen
1.die Kosten der ersten Instanz die Klägerin zu 52 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 48 %,
2.die Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin zu 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 % und
3.die Kosten des Revisionsverfahrens die Klägerin zu 37 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 63 %.
Der Gegenstandswert des Revisionsverfahrens beträgt 2.922,55 €.
I.
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