Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird unter Abänderung der Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2020 auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet gemäß §§
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, die auf eine Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 2.500,00 Euro festgesetzten Streitwertes zielt, ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|