Kontaktbeschränkungen i.R.d. Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland aufgrund Rechtsverordnung; Zulässigkeit des Feststellungsantrags auf nachträgliche Überprüfung der Wirksamkeit einer Rechtsnorm
OVG Saarland, Urteil vom 24.03.2022 - Aktenzeichen 2 C 40/21
DRsp Nr. 2022/5507
Kontaktbeschränkungen i.R.d. Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland aufgrund Rechtsverordnung; Zulässigkeit des Feststellungsantrags auf "nachträgliche" Überprüfung der Wirksamkeit einer Rechtsnorm
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