Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. August 2016 ist wirkungslos geworden.
III.Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt der Kläger die Hälfte; der Beklagte und die Beigeladene tragen jeweils ein Viertel der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, wobei die Beigeladene diesbezüglich die (andere) Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte. Die Beigeladene trägt ihre im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen auf 20.000 Euro festgesetzt.
1. Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigterklärungen der Parteien (Schriftsätze des Beklagten vom 12. November 2018 und des Klägers vom 19. Dezember 2018) beendet und in entsprechender Anwendung des §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|