Der am 21. Februar 2017 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "A***" der Ortsgemeinde W*** wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der vollstreckungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht zuvor die Antragstellerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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