Anmerkungen zu diesem Schriftsatzmuster
Mit diesem Muster sollen Probleme behandelt werden, welche im Hinblick auf einstweilige Verfügungsanträge gem. § 650d BGB wegen der Anpassung der Vergütung einschließlich Leistungsverfügung zu erwarten sind.
Zunächst einmal ist es für die Eröffnung des Tatbestands der §§ 650b ff. BGB tatsächlich unter keinem Gesichtspunkt erforderlich, dass der Besteller sich auf diese Vorschrift bezieht oder diese gar zitiert; es kommt nur auf das Vorliegen eines der beiden Tatbestände des Absatzes 1 des § 650b BGB an.
Der eine Tatbestand ist die "Wünsch-dir-was"-Änderung, d.h., der Auftraggeber will einfach etwas anderes als das, was bisher vertraglich vereinbart wurde.
Das muss der Unternehmer nur ausführen, wenn das ihm zumutbar ist, wobei die Anforderungen an die Unzumutbarkeit gering sein müssen; letztlich reicht jeder mögliche Nachteil, den der Unternehmer als Folge der Ausführung der geänderten Leistung vernünftigerweise angeben kann.
Der zweite Tatbestand betrifft den Fall, dass bei Ausführung einer Leistung wie ursprünglich vertraglich vereinbart kein für den Zweck des Vertrags gebrauchstaugliches Ergebnis herauskommt (vgl. zu den Tatbeständen: Schmid, Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht, Rdnr. 188 ff. m.w.N.).
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