OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 21.12.2018
2 M 117/18
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 20.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 116/18

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für den Anbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme aufgrund einer unzumutbaren Verschattung des Nachbargrundstücks

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2018 - Aktenzeichen 2 M 117/18

DRsp Nr. 2019/2649

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für den Anbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme aufgrund einer unzumutbaren Verschattung des Nachbargrundstücks

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz entfällt regelmäßig mit Fertigstellung des Rohbaus des angegriffenen Bauvorhabens.2. Zur Frage, ob eine Haushälfte auch nach einem Anbau und einer Aufstockung noch eine Doppelhaushälfte bildet.3. Zur Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme aufgrund einer unzumutbaren Verschattung des Nachbargrundstücks.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Anbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte.